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Sie...

stellen fest, dass...

... ein Bedarf an Weiterbildung besteht.

Wir...

bieten Ihnen...

... eine Lösung an.

Alle aufgeführten Kurse zum Erwerb fremdsprachlicher Kompetenz bieten wir auch als firmeninterne Schulungen an.

Rufen Sie uns an! Vereinbaren Sie mit uns Termine! Wir entwickeln für Sie ein individuelles Angebot! Auf Wunsch führen wir auch firmeninterne Coachings in den Sprachen Englisch, Französisch, Spanisch, Schwedisch, Dänisch, Russisch, Chinesisch für einzelne Mitarbeiter/innen durch. Wir arbeiten mit einem hochqualifizierten Dozententeam zusammen, das über lange Erfahrung mit der Durchführung von Intensivsprachtrainings verfügt.

Ihre Ansprechpartnerin:

Beate Middendorf-Höltmann
Tel. 04105 / 5 99 40 12
E-Mail: b.hoeltmann@lkharburg.de

Förderprogramm „IWiN - Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen“ des Landes Niedersachsen

Mit dem Förderprogramm IWiN des Landes Niedersachsen können Sie Zuschüsse zu den Lehrgangskosten für Ihre Weiterbildung und / oder die Weiterbildung Ihrer MitarbeiterInnen erhalten. Die Zuschüsse werden aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes gezahlt.

Wer kann eine Förderung erhalten?

Sie können eine Förderung erhalten, wenn Sie in einem kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit Betriebssitz in Niedersachsen beschäftigt sind oder BetriebsinhaberIn eines KMU sind. Gefördert wird die berufliche Weiterbildung von einzelnen Beschäftigten in den KMU mit weniger als 250 MitarbeiterInnen und von BetriebsinhaberInnen von Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten. Da es sich um ein betriebliches Förderprogramm handelt, können Privatpersonen und Betriebe der öffentlichen Verwaltung keine Förderung erhalten.

Welche Weiterbildungen werden gefördert?

Die Weiterbildung muss sich auf die Vermittlung von beruflichen Fachkenntnissen und/oder die Vermittlung von methodischen Kenntnissen und/oder die Stärkung der Sozialkompetenz im Beruf beziehen. Darüber hinaus muss die Qualifizierung zur Anpassung des Unternehmens an den Strukturwandel dienen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung erfolgt in Höhe eines Zuschusses zu den Kosten der Weiterbildung. Dabei können Sie einen Zuschuss von 50% bis 90% der anerkannten Qualifizierungskosten erhalten.

Die Höhe der Förderung hängt von verschiedenen Faktoren ab - u.a. der Kursdauer - und wird für Sie individuell von Ihrer Regionalen Anlaufstelle (siehe unten) berechnet.

Innerhalb eines Kalenderjahres können maximal 3000 Euro pro Unternehmen gezahlt werden.

Wie kann ich eine Förderung erhalten?

Ihr Unternehmen stellt einen Förderantrag bei Ihrer Regionalen Anlaufstelle.

Die notwendigen Unterlagen können Sie im Internet unter: www.iwin-niedersachsen.de in der Rubrik "Downloads" herunterladen. Für jeden/jede MitarbeiterIn müssen Sie einen Antrag auf Förderung stellen.

Die Antragstellung muss vor Schulungsbeginn erfolgen und mit der Schulung darf vor der Bewilligung noch nicht begonnen worden sein. Fügen Sie dem Antrag bitte ein Angebot des Weiterbildungsträgers mit Kursbeschreibung und Kurskosten bei.

IWINDie Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Abschluss der Qualifizierung durch die Regionale Anlaufstelle direkt an Ihr Unternehmen.

Ihre Regionale Anlaufstelle

... ist das Technologiezentrum Handwerkskammer Lüneburg Stade Herr Leisenz, Telefon 0 41 31 / 712 363, E-Mail: leisenz@hwk-luneneburg-stade.de

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