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KVHS Landkreis Harburg - Teilnahmebedingungen

 

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Teilnahmebedingungen

Teilnahmegebühren

Sie richten sich nach der gültigen Gebührensatzung der Kreisvolkshochschule des Landkreises Harburg. Die Teilnahmegebühren gelten für die angegebene Mindestteilnehmerzahl. Wird die Mindestteilnehmerzahl unterschritten, wird die ausgefallene Gebühr auf die verbleibenden Teilnehmer gerundet aufgeteilt. Wird ausnahmsweise ein Kurs unter 7 Teilnehmern durchgeführt, werden die Gebühren neu berechnet.

Teilnahmebescheinigung

Sie kann auf Wunsch innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der Veranstaltung ausgestellt werden. Voraussetzung ist eine regelmäßige Teilnahme. Für alle qualifizierten Teilnahmebescheinigungen wird ein Verwaltungskostenanteil von 5.00 Euro erhoben.

Haftung

DIE ANMELDUNG

Zu den Veranstaltungen melden Sie sich bitte schriftlich an. Dies kann per Postkarte, Faxvordruck, E-Mail oder Kursbuchung im Internet geschehen. Anmeldekarten und Faxvordrucke finden Sie am Ende des Programmheftes. Ihre schriftliche Anmeldung ist verbindlich. Der Eintrag mit Unterschrift in eine Teilnehmerliste gilt ebenfalls als verbindliche Anmeldung. Eine Abmeldung ist an Fristen gebunden. Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise unten auf dieser Seite.

 

DIE BEZAHLUNG

Die Kursgebühren werden bargeldlos erhoben, Ausnahmen sind die Kurse Deutsch als Fremdsprache. Der einfachste und für Sie bequemste Zahlungsweg ist, wenn Sie uns mit Ihrer schriftlichen Anmeldung eine Einzugsermächtigung erteilen. Die Gebühren werden dann nach Veranstaltungsbeginn von Ihrem Konto abgebucht. Nach erfolgter Abbuchung erlischt die Einzugsermächtigung. Wünschen Sie diesen Zahlungsweg nicht, erhalten Sie eine Rechnung mit einem vorbereiteten Überweisungsträger. Bitte zahlen Sie nicht vorher, sondern warten Sie die Rechnung ab.

 

Schadenfälle, die sich im Rahmen der vereinbarten Veranstaltungen ereignen, sind der Kreisvolkshochschule unverzüglich zu melden. Die Kreisvolkshochschule haftet für Schäden nur im gesetzlichen Haftungsrahmen. Für Verluste im Rahmen ihrer Veranstaltungen kann die Kreisvolkshochschule keine Haftung übernehmen.

Kündigung und Abmeldefristen

Bitte beachten Sie, dass eine Abmeldung von Veranstaltungen nur bis zu den unten genannten Fristen möglich ist. Die Abmeldung muss schriftlich gegenüber der Geschäftsstelle der Kreisvolkshochschule erfolgen. Entscheidend ist das Eingangsdatum der schriftlichen Erklärung bei der KVHS. Wochen- und Wochenendseminare und Bildungsurlaube mit Übernachtung können nach verbindlicher Anmeldung nur bis zum im Programmheft der jeweiligen Veranstaltung angegebenen Anmeldeschluss gekündigt werden. Für die übrigen Veranstaltungen gelten folgende Fristen:

Bei Bildungsurlauben und den o. g. Seminaren ohne Übernachtung, bei Langzeitlehrgängen

3 Wochen vor Beginn

für Vorbereitungskurse von Schulabschlüssen

hier gilt eine 3monatige Kündigungsfrist

bei Studienreisen und -fahrten

siehe geänderte Ankündigung

für alle übrigen Veranstaltungen

10 Tage vor Beginn oder wie angegeben

Bei Abmeldung nach diesen genannten Fristen sind die vollen Teilnehmergebühren zu entrichten.


Die KVHS behält sich vor, bei Ausfall von Kursleiter/innen durch Krankheit u.ä. gleichwertigen Ersatz zu stellen.

Ermäßigungen

Gebührenermäßigung wird erst bei einer Kursgebühr ab 30 Euro gewährt. Auf Antrag und unter Vorlage entsprechender Nachweise werden folgende Gebührenermäßigungen gewährt:

Bei Bezug von Arbeitslosengeld I oder Eingliederungsgeld, Wehr- und Ersatzdienstleistenden

25%

Empfängern von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe

50%

Dies gilt auch für Ehepartner und Kinder des o. g. Personenkreises (ohne eigenes Einkommen). Die Gebührenermäßigung ist bei der Anmeldung zu beantragen. Über den Antrag entscheidet die Geschäftsstelle der Kreisvolkshochschule. Für Studienfahrten, -reisen und für Kurse, die nicht nach dem Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetz anrechenbar sind, z.B. Gymnastik, Selbstverteidigung, Exkursionen, Tanz, werden keine Ermäßigungen gewährt. Für Prüfungsgebühren, Entgelte für Gerätenutzung, Bescheinigungen/ Nachweise und Unterrichtsmaterial sowie für Unterkunft, Verpflegung und Raummieten wird keine Ermäßigung gewährt.

Fälligkeit und Zahlungsweise

Die Gebührenschuld entsteht bei allen Veranstaltungen, bei denen eine vorherige Anmeldung erforderlich ist, mit der Anmeldung, bei allen übrigen Veranstaltungen mit dem Besuch. Vereinbarungen zu Abweichungen über im Programmheft festgelegte Kursgebühren können nur mit der Geschäftsstelle der Kreisvolkshochschule erfolgen, um wirksam zu werden. Absprachen mit Kursleiterinnen und Kursleitern haben keine Rechtsgültigkeit.

Datenschutz

Ihre persönlichen Daten werden unter Beachtung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen gespeichert. Ihr Name und die genaue Anschrift sind zur Bearbeitung Ihrer Anmeldung, Ihre Bankverbindung zur Abwicklung des Lastschriftverfahrens erforderlich; Ihre Telefonnummer ist für organisatorische Zwecke hilfreich. Angaben zu Geschlecht und Altersgruppe sind freiwillig, aber für die Statistik erwünscht.

Impressum & Datenschutzerklärung