Weiterbildungsförderung

Finanzielle Unterstützung für berufliche Weiterbildung

Wer im Beruf Erfolg haben will, muss sich stetig weiterbilden. Eine gute Weiterbildung ist sicher nicht ganz günstig, aber möglicherweise können Sie sich zumindest einen Teil der Kosten erstatten lassen. Wir informieren Sie gern über die Voraussetzungen und Möglichkeiten.

Sollte für Sie kein Förderprogramm in Frage kommen, können Sie die Weiterbildungskosten in der Steuererklärung angeben, sie wirken sich steuermindernd aus.

 

Bildungsgutschein

Die Agenturen für Arbeit stellen Bildungsgutscheine für zuvor individuell festgestellte Bildungsbedarfe aus.

Die Teilnahme muss notwendig sein, um die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, oder weil die Notwendigkeit einer Weiterbildung wegen fehlenden Berufsabschlusses anerkannt ist.

Die Feststellungen zur Notwendigkeit einer Weiterbildung schließen immer auch die arbeitsmarktlichen Bedingungen ein. Das heißt, die Agentur für Arbeit muss abwägen, ob zum Beispiel die Arbeitslosigkeit auch ohne eine Weiterbildung beendet werden kann, ob andere arbeitsmarktpolitische Instrumente erfolgversprechender sind und ob mit dem angestrebten Bildungsziel mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt erwartet werden kann.

Weitere Informationen: www.arbeitsagentur.de