Bildungsurlaub - Wichtige Informationen

Bildungsurlaub – was ist das?

Bildungsurlaub ist eine bezahlte Freistellung von beruflicher Arbeit, die es ArbeitnehmerInnen ermöglichen soll, sich selbst weiterzubilden. Dies gilt sowohl für die Bereiche der politischen Bildung als auch der beruflichen Weiterbildung oder der Qualifi zierung für die Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten. Während des Bildungsurlaubs erhalten Sie Ihre Lohn- bzw. Gehaltszahlungen Ihres Arbeitgebers weiter. Die Kosten für die gebuchte Veranstaltung tragen Sie.

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?

ArbeitnehmerInnen haben einen Anspruch auf Bildungsurlaub nach dem jeweiligen Bildungsurlaubsgesetz des Bundeslandes, in dem sich der Arbeitsplatz befindet. Das Niedersächsische Bildungsurlaubsgesetz gilt für ArbeitnehmerInnen, deren Arbeitsplatz sich in Niedersachsen befindet und deren Arbeitsverhältnis mindestens ein halbes Jahr besteht. ArbeitnehmerInnen im Sinne des Gesetzes sind ArbeitnehmerInnen, Angestellte sowie Auszubildende, sowohl in der privaten Wirtschaft als auch im Öffentlichen Dienst. Die Freistellung wird zusätzlich zum tarifl ichen Erholungsurlaub gewährt. BeamtInnen und SoldatInnen sind in der Regel nicht anspruchsberechtigt. Für sie gelten spezielle Sonderurlaubsregelungen.

Wie hoch ist der Anspruch auf Bildungsurlaub?

ArbeitnehmerInnen und Auszubildende, die in Vollzeit arbeiten, haben grundsätzlich Anspruch auf fünf Tage bezahlte Freistellung im Kalenderjahr für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen. Bei Teilzeitanstellungen verringert sich der Anspruch entsprechend. Bei Wechsel des Beschäftigungsverhältnisses wird der im laufenden Kalenderjahr bereits in Anspruch genommene Bildungsurlaub angerechnet. Ein Anspruch auf Bildungsurlaub aus dem vorangegangenen Kalenderjahr kann geltend gemacht werden, sodass Sie ggf. bis zu 10 Tage Bildungsurlaub nehmen können. Weiter zurückliegende Ansprüche verfallen.

Wie beantragen Sie die Freistellung für Bildungsurlaub?

Melden Sie sich bitte mindestens sechs Wochen vor Beginn des von Ihnen gewählten Bildungsurlaubs schriftlich bei uns an. Sie erhalten von uns dann eine Anmeldebestätigung zur Vorlage bei der/dem ArbeitgeberIn, die die Bildungsurlaubsnummer und das Aktenzeichen der Anerkennung der Veranstaltung als Bildungsurlaub enthält. Teilen Sie Ihrer/Ihrem ArbeitgeberIn mindestens vier Wochen vor Beginn des Bildungsurlaubs unter Vorlage der Anmeldebestätigung mit, dass Sie beabsichtigen, eine Freistellung zu beanspruchen. Lehnt die/der ArbeitgeberIn den Antrag auf Freistellung nicht spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung ab, so gilt er automatisch als genehmigt. Eine Ablehnung darf nicht aufgrund des Inhalts des Bildungsurlaubs geschehen. Am Ende des Bildungsurlaubs bekommen Sie von uns eine Teilnahmebestätigung zur Vorlage bei Ihrer/Ihrem ArbeitgeberIn. Diese Bescheinigung ist die Grundlage der Lohnfortzahlung. Sofern nicht anders angegeben sind die von uns angebotenen Bildungsurlaube nach dem Niedersächsischen und Hamburger Bildungsurlaubsgesetz für Vollzeitbeschäftigte anerkannt. Ihr Arbeitsplatz liegt in einem anderen Bundesland? Sprechen Sie uns gerne an!